Auch Oma und Opa haben ein gesetzliches Umgangsrecht für ihre Enkel und können dieses sogar beim Familiengericht einklagen. Entscheidend ist jedoch, wie sie mit diesem Recht umgehen und ob es den Enkeln auch zu deren Wohle dient. Das ist leider nicht immer der Fall, weiß Fachanwältin Dr. Doris Kloster-Harz.
Wenn Eltern sich trennen, beginnt oft der Streit um die gemeinsamen Kinder. Von diesem Konflikt ist häufig aber auch der Umgang zwischen Enkeln und Großeltern betroffen, denn letztere halten meist zu ihren eigenen Kindern.
Und wenn der Sohn sagt: „Also meine Frau ist unmöglich“, stimmen die Großeltern oft mit ein. So entsteht eine gewisse Spannung, in die leider auch die Kinder mit einbezogen werden. Und das Schlimmste, was Großeltern machen können: dass sie den Enkeln etwas Negatives über deren Eltern sagen, denn über die Kinder kommt natürlich oft heraus, wenn die Großeltern über Schwiegertochter oder -sohn hetzen.
Deren erste Reaktion ist dann häufig: „Da gehen meine Kinder nicht mehr hin.“ Und schon ist die Beziehung zu den Großeltern stark belastet.
Fachanwältin für Familienrecht Dr. Doris Kloster-Harz, München