Die Mutter verweigerte den Umgang, so lange nicht gewährleistet sei, dass das Kind nicht mit mehr als zwei Hunden in Kontakt kommt und die anderen Hunde in dieser Zeit im Zwinger gehalten werden. Hintergrund ist, dass der Vater mit seiner neuen Lebensgefährtin Schlittenhundesport betreibt mit insgesamt sieben Hunden (darunter fünf Huskys und ein Labrador).
Bei der Ausübung von Umgangskontakten mit dem Kind treten beim anderen Elternteil sehr häufig Bedenken und Ängste auf in Bezug auf den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Kind: Z. B. Motorradfahren, Ausüben gefährlicher Sportarten, zu schnelles Autofahren, Reisen in gefährliche Gegenden etc. Entscheidend ist die genaue Darlegung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, orientiert an objektiven Maßstäben und gegebenenfalls die Anregung einer sinnvollen Auflage bei der Ausübung des Umgangs.
Weiterlesen der Rechtsprechung, NZFam 24/2020, S. 1110
Fachanwältin für Familienrecht Dr. Doris Kloster-Harz, München