Als Anja dann die Scheidung einreichte, blieben ihm nur schöne Erinnerungen. Rechtlich stand ihm nichts zu. So regelte es der Ehevertrag
Anwältin Doris Kloster-Harz sagt: „Es ist vernünftig, einen Ehevertrag zu schließen – damit beide wissen, was auf sie zukommt, falls die Ehe scheitert.“
Allerdings verändert sich jede Ehe-Situation über die Jahre: Oft passe die Regelung, die man mit Anfang 20 traf, nicht mehr, wenn man Ende 50 ist.
Ihr Tipp: Ab und zu besprechen, ob der Ehevertrag an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden soll. Das geht – ebenso wie beim Testament!
Fachanwältin für Familienrecht Dr. Doris Kloster-Harz, München