In engen Grenzen beugt das Gericht der „Väterentsorgung“ durch die Murtter vor. Väter sollten jedoch darauf achten, dass keine allzu lange Entwöhnungsphase eintritt, insbesondere bei Kleinkindern.
Erfahrungsgemäß erschwert der begleitete Umgang häufig Kontakte, weil die Termine nicht nur Eltern passen müssen, sondern auch noch dem Umgangsbegleiter. Dies kann insbesondere in Ferienzeiten und an gesetzlichen Feiertagen schwierig werden. Erstaunlich ist, dass das Gericht trotz einer Entfernung von 700 km hier nur sehr knapp bemessene Umgaugszeiten gewährt.
Fachanwältin für Familienrecht Dr. Doris Kloster-Harz, München