Das Recht auf Umgang findet dort seine Grenze, wo keinerlei Kooperationsbereitschaft des Umgangsberechtigten mehr besteht.
Tätliche Angriffe des Vaters gegen die Mutter und auch ungemessene Außerungen gegenüber dem Kind und den Umgangsbegleiterinnen können dazu führen, dass es trotz der Elternrechte gerechtfertigt sein kann, dem Vater nachhaltig keinen Umgang mit seinem Kind zu gewähren.
Fachanwältin für Familienrecht Dr. Doris Kloster-Harz, München