Dies könnte unerwünschte Konsequenzen haben. Wenn man die Miete bei Neuvermietung nicht frei vereinbaren kann, wäre das eine staatliche Bevormundung, die kontraproduktiv ist.
Damit lässt man die Rendite schrumpfen – was letztendlich dazu führen würde, dass viele sich überlegen, ob sie überhaupt noch eine Wohnung zur Vermietung kaufen. Bestraft würde mit der Begrenzung der Mieterhöhung vor allem der freundliche Vermieter, der die Miete über einen längeren Zeitraum nicht erhöht hat, er kommt in eine Abwärtsspirale. Letztendlich zwingt diese Regelung zu regelmäßigen Mieterhöhungen in kleinen Schritten.
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Annegret Harz, München
„Mietpreisdeckelung: Das sagen Experten“, Interview Münchner Merkur, 10.01.2013, S. 4