Wie regelt man seinen Nachlass richtig? Was gilt es beim Testament alles zu beachten? Diese Fragen klärt Dr. Doris Kloster-Harz seit 1978 für ihre Mandanten.
In der tz gibt die Münchner Anwältin ihre besten Tipps weiter.
Das Testament regelt den letzten Willen eines Menschen. Es muss durchgehend handschriftlich vom Erblasser geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Dafür reicht es theoretisch sogar aus, die gewünschte Erbfolge notfalls gut leserlich auf einem Bierdeckel festzuhalten – besser ist natürlich ein Blatt Papier.
Gewitzte, vermögende Menschen gehen im Alter mitunter etwas spielerisch mit dem mündlichen Versprechen um, wer denn später einmal gewiss was erbe. Es zählt aber nur, was wirksam im Testament handschriftlich fixiert wurde.
Etwa: „Mein Neffe Simon soll mein alleiniger Erbe sein.“
Gerade ältere Menschen ändern ihr Testament oft, weil sie sich über die eingesetzten Erben geärgert haben.
Das geht. Es zählt nur das letzte Testament, zur Not kannes auf der Rückseite eines Medikamentenplans geschrieben sein.
Fachanwältin für Familienrecht Dr. Doris Kloster-Harz, München