In 40 Jahren Berufserfahrung als Familienanwältin hat sich für mich gezeigt: Wir Juristen sind zwar in der Lage, das Familienrecht anzuwenden. In vielen Fällen können die Ergebnisse jedoch nicht nachhaltig zu einer Konfliktbereinigung im Bereich des Familienrechts führen.
Aus verschiedenen Gründen:
Uns Juristen fehlt in der Regel eine Ausbildung, die uns befähigt, die Kernkonflikte, die den familienrechtlichen Streitigkeiten zugrunde liegen, zu erkennen und den Konfliktparteien dabei behilflich zu sein, diese Konflikte zu lösen.
Allzu oft liegen persönliche Verletzungen vor, die ungeklärt bleiben und in einer juristischen Auseinandersetzung auch nicht gelöst werden (können). Sie sind die Ursache für rechtliche Streitigkeiten – sei es beim Unterhalt, beim Zugewinnausgleich oder sonstigen Folgesachen.
Vordergründig geht es dabei um das Geld oder um die Kinder.
Dahinter steckt aber oft eine persönliche Kränkung, mangelnde Anerkennung oder das Gefühl, für den Ehemann oder die Kinder Opfer gebracht zu haben, die nicht honoriert werden.
Weiterlesen der Kolumne aus ZAP 3/2018, S. 105
Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz, München