Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Immobilienrecht wissen wir, dass die Immobilie eine ausgezeichnete Wertanlage ist. Sie ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet, wenn die Verwaltung nicht optimiert ist oder bereits beim Kauf Fehler gemacht wurden.
Der Einfluss der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Gestaltung der Mietverhältnisse ist in den letzten Jahren ständig gewachsen. Mieter und Vermieter sind hiervon gleichermaßen betroffen. Ein Beispiel hierfür ist die besonders schwierige Frage der Beurteilung von Schönheitsreparaturklauseln.
Bevor Sie Verträge abschließen, ist es daher sinnvoll, dass eine anwaltliche Überprüfung erfolgt. Sei es beim Kaufvertrag für Ihre Immobilie oder beim Abschluss von Mietverträgen. Vorbeugen ist besser als streiten, das wissen wir aus unserer langjährigen Prozesserfahrung.
Auch wenn es bereits zum Streit gekommen ist, suchen wir immer nach sinnvollen Lösungen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich gleichermaßen auf das äußerst konfliktträchtige Wohnungseigentumsrecht.
Gern beraten wir auch Immobilienmakler.